Schulpartnerschaft

Eltern haben ein berechtigtes Interesse an der Schule, die ihre Kinder besuchen. Sie möchten wissen, was in der Schule passiert und haben Anliegen, Fragen, Vorschläge, Ideen, Impulse und Informationen, die sie in die Schule hinein­tragen möchten. Eltern können auf ver­schiedene Weise in der Schule mitwirken und das Schul­leben mit­gestalten.

Die Zusammen­arbeit von Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen heißt Schul­partner­schaft. Wie jede Partner­schaft kann auch die Schul­partner­schaft nur dann gelingen, wenn sich alle Beteiligten ein­bringen und gut zusammen­arbeiten. Gelebte Schul­partner­schaft kann die Schul­ge­meinschaft stärken und die Innovations­kraft der Schule verbessern.

Klassenforum

Im Klassenforum sind alle Eltern der Klasse vertreten. Alle Angelegen­heiten, die nur eine einzelne Klasse betreffen, werden im Klassen­forum beraten und be­schlossen. Seine Kompetenzen sind gesetzlich fest­gelegt.

Das Klassen­forum wählt eine/n Klassen­eltern­vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in. Wenn es an der Schule einen Eltern­verein gibt, kann dieser Wahl­vor­schläge für die Wahl der Klassen­eltern­vertreter/innen und Stell­vertreter/innen beim Klassen­lehrer oder der Klassen­lehrerin, beim Klassen­vorstand bzw. bei dem/der Wahl­vorsitzenden einbringen.

Die Klassen­eltern­vertreter/innen vertreten im Schul­f­orum die Interessen der Eltern und berichten wiederum den Klassen­eltern über Beratungen und Beschlüsse im Schul­forum. Klassen­lehrer oder Lehrerin bzw. Klassen­vorstand sind ver­pflichtet, mindestens einmal im Schul­jahr ein Klassen­forum ein­zu­berufen. Dies hat innerhalb der ersten acht Wochen nach Schul­beginn zu geschehen. Über den Verlauf der Sitzung ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen. Auf Wunsch der Eltern kann der/die Klassen­eltern­vertreter/in außerdem die Einberufung weiterer Sitzungen des Klassen­forums verlangen. Er/Sie muss sich aber im Vorfeld mit dem Klassen­lehrer/der Klassen­lehrerin oder dem Klassen­vorstand darüber einigen. Gelingt die Einigung nicht, können die Eltern eines Drittels der Schüler/innen die Einberufung verlangen.

Schulforum

Die Klassen­eltern­vertreter/innen aller Klassen einer Schule sind Mitglieder im Schul­forum. Klassen­forum und Schul­forum existieren parallel. Das Schul­forum ist eine Vertretung auf Schul­ebene. Im Schul­forum werden Angelegenheiten besprochen, die mehr als eine Klasse oder überhaupt die gesamte Schule betreffen. Worüber das Schul­forum bzw. der Ausschuss beraten und mit­bestimmen kann, ist gesetzlich fest­gelegt.

Die Aufgabe der Klassen­eltern­vertreter/innen im Schul­forum besteht darin, die Interessen der Klassen­eltern bzw. des Eltern­vereins gegenüber den Lehrenden und der Schul­leitung zu vertreten. Sie versuchen durch Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehr­körper Probleme zu lösen. Die Mitglieder im Schul­forum sind in wesentliche schul­bezogene Beratungen und Entscheidungen ein­gebunden. Im Schul­forum werden wichtige Ent­scheidungen getroffen. Dazu gehören beispiels­weise Beschlüsse über die Schwer­punkt­setzung einer Schule und Stunden­plan­änderungen im Rahmen der Schul­autonomie.

Die Schul­leitung ist verpflichtet, mindestens einmal im Schuljahr ein Schul­forum ein­zuberufen. Dies hat innerhalb der ersten neun Wochen nach Schul­beginn zu geschehen. Über den Verlauf der Sitzung ist eine schriftliche Auf­zeichnung zu führen, die den jeweiligen Mit­gliedern zugänglich zu machen ist. Die Schul­leiterin oder der Schul­leiter führt im Schul­forum den Vorsitz.