Der Eltern­verein ist ein privater Vereine im Sinne des Vereins­gesetzes. Er kann im Rahmen der Schul­partner­schaft folgende Aufgaben über­nehmen:

  • In Schulen, in denen es Klassen und Schulforen gibt, kann der Elternverein eine/n Wahlvorsitzende/n bestellen und Wahlvorschläge für die Wahl des Klassenelternvertreters bzw. der Klassenelternvertreterin und dessen Stellvertreter bzw. deren Stellvertreterin einbringen.
  • In Schulen mit Schulgemeinschaftsausschuss entsendet der Elternverein die drei Vertreter bzw. Vertreterinnen der Eltern in diesen.
  • Der Elternverein unterstützt die Elternvertreter/innen bei ihrer Tätigkeit.

Der Eltern­verein hat aber auch Funktionen, die über die Mit­gestaltung im Rahmen der Schul­partner­schaft hinaus­gehen. Er tritt beispiels­weise für die Wahrung der Erziehungs­rechte der Eltern ein, berück­sichtigt aber auch die Mit­erziehungs­rechte der Schule. Er berät Eltern bei Fragen, die das Schul­geschehen betreffen. Er vernetzt Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern und sorgt für deren gute Kommunikation. Er fördert positive Erziehungs­einflüsse. So können Mitglieder des Eltern­vereins mit­helfen, Schul­bibliotheken zu errichten, am Tag der offenen Tür mit­arbeiten, Kontakt­personen bei Projekten mit anderen Schulen bereit­stellen, Eltern als Zeit­zeugen für den Unterricht ermitteln und vieles mehr.

Weiters treten sie gegen negative Einflüsse auf (Gewalt, Drogen und Alkohol in der Schule, anti­demo­kratische Tendenzen). Da Eltern­vereine durch die Ein­hebung von Mitglieds­beiträgen über ein Budget verfügen, können sie die Schule bzw. einzelne Schüler/innen finanziell unter­stützen. Sie können zur Schul­aus­stattung (zu besonderen Lehr­mitteln, Computern, Sport­geräten und Büchern) beitragen, Schul­projekte (Sport­wochen, Sprach­wochen, Schüler­zeitung, kreative Lehrer/innen und Schüler/innenideen) unter­stützen und Beihilfen an bedürftige Schüler/innen vergeben, die sonst nicht an Schul­veranstaltungen teil­nehmen könnten.